Versorgungsstufe I
Flächendeckender, normierter Schutz durch Rettungsdienste, Feuerwehr unter anderem gegen alltägliche Gefahren.
Zum Beispiel:
- Bereitstellung bei z.B. Feuern
- Versorgung von Verletzten bei Verkehrsunfällen (MANV)
- Lagebeurteilung durch Drohnenaufklärung
- Suche nach vermissten Personen mit Rettungshunden und Drohnen
Schutz- und Versorgungsstufe II
Flächendeckender, standardisierter Grundschutz gegen nicht alltägliche, aber in der Regel mit den vorhandenen Kräften beherrschbare Schadenlagen.
Zum Beispiel:
- Bereitstellung bei z.B. Feuern
- Versorgung von Verletzten bei Verkehrsunfällen (MANV)
- Lagebeurteilung durch Drohnenaufklärung
- Suche nach vermissten Personen mit Rettungshunden und Drohnen
Schutz- und Versorgungsstufe III
Erhöhter lokaler oder regionaler Sonderschutz für Einrichtungen und Regionen mit deutlich erhöhtem Risiko und notwendiger erhöhter Ressourcenvorhaltung.
Zum Beispiel:
- Aufbau und Betrieb von Notunterkünften
- Versorgung Betroffener
- Schaffen von Infrastruktur (zum Beispiel Stromversorgung sichern)
- Medizinische Task Force
Schutz- und Versorgungsstufe IV
Ausgewiesener Spezialschutz durch exklusive spezielle operative Vorhaltung (Task Forces) und Infrastruktur (Kompetenzzentren) für außergewöhnliche Gefahrenlagen.
Zum Beispiel:
- Aufbau und Betrieb von Notunterkünften
- Versorgung Betroffener
- Schaffen von Infrastruktur (zum Beispiel Stromversorgung sichern)
- Medizinische Task Force